Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der privaten Ferienwohnungen der Familie Mittelbach, Almuth Mittelbach in 18528 Nistelitz www.ruegenurlaub24.de auf der Insel Rügen

Vorbemerkung

Eine vom Gast veranlasste und von der Familie Mittelbach / 18528 Nistelitz angenommene Ferienwohnungsbuchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern das Vertragsverhältnis, den Ferienwohnung-Gastaufnahmevertrag.

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Ferienzimmern zur Beherbergung , sowie alle für den Gast / Mieter der Ferienwohnung erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters (Familie Mittelbach, 18528 Nistelitz Nr.2).

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung und Mitnutzung durch nicht in der Buchungsbestätigung des Vermieters genannte Personen sind nicht gestattet.

3. Abweichungen zum Punkt 2. finden in Ausnahmefällen nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde: Als Ausnahmefall soll z.B. gelten, wenn die Ferienwohnung bei vorheriger Buchung durch 2 Gäste wegen plötzlicher Verhinderung eines Gastes nur durch einen Gast belegt würde und dieser rechtzeitig darum bittet, den frei gewordenen Platz einem anderen mit ihm Reisenden überlassen zu dürfen. Dies ist schriftlich und mindestens einen Tag vor Anreise (auch per Fax und per E-Mail) durch den Vermieter zu genehmigen. Auf die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich verwiesen.

II. Vertragabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche (auch per Fax und per e-mail) Buchungsbestätigung entsprechend der Anfrage des Gastes / Mieters und durch dessen Anzahlung auf den Mietpreis zu stande. Bei Buchungen unmittelbar vor oder bei Anreise ist der volle Mietpreis bei Bezug der Ferienwohnung fällig.

2. Vertragspartner sind Almuth Mittelbach / 18528 Nistelitz und der bestellende Gast / Mieter der Ferienwohnung. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ferienwohnunggastaufnahmevertrag, sofern eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Almuth Mittelbach und Familie Mittelbach / Nistelitz haften für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschrä,nkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Mieters einer Ferienwohnung sechs Monate, soweit nicht eine Haftung der Familie Mittelbach wegen Vorsatz oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für von Mietern veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte (wie z.B. gewünschte Anmietung von Fahrrädern von einem Verleih damit sie bereits bei Anreise dem Mieter zur Verfügung stehen oder im Auftrag vorgebuchte Veranstaltungskarten oder die Bereitstellung extra gewünschter Ausstattung) Ist der Vermieter auf Wunsch des Gastes in Vorkasse gegangen so sind die entstandenen Mehrkosten des Vermieters durch den Auftraggeber innerhalb 2 Tagen nach Erbringung der Leistung durch den Vermieter oder, falls vor Anreise erbracht, ebenfalls bei Anreise zur Erstattung fällig.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

4. Preise können vom Vermieter geändert werden, wenn der Mieter nachträglich Änderungen der Buchung wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

5. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Konfliktfall ist der Vermieter berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der eines höheren Schadens vorbehalten.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Den Mietern einer Ferienwohnung wird nach beiderseitiger Buchungsbestätigung das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen: Erfolgt die Stornierung bis 29 Tage vor Anreise, werden keine Stornokosten erhoben. Erfolgt die Stornierung 28 Tage vor Anreise, werden bei Nichtweiterverkauf auf 50% Storno-gebühren berechnet. Erfolgt die Stornierung 21 Tage vor Anreise, werden bei Nichtweitervermietung auf 60% Storno-gebühren berechnet und bei Stornierung bis 14 Tage vor Anreise auf 70 % sowie auf 80% bei Stornierung bis 4 Tage vor Anreise. Ausnahme ist die Buchung kurz vor Anreise (1 Tag vor Anreisedatum) und direkt am Anreisetag: Eine prozentual geminderte Stornierung ist hier nicht möglich. Einzige Ausnahme: Buchung eines Aufenthaltes ab 5 Nächte – hier wird für 5 Tage der volle Preis auch bei Nichtinanspruchnahme fällig, ab dem 6. Tag reduzieren sich die Storno-Gebühren auf den Preis von 70 % des vereinbarten Mietpreises. Anstelle dieser Pauschalen wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

V. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe sowie Haftung des Mieters

1. Die Ferienwohnungen werden gründlich gereinigt und gelüftet übergeben. Dem Vermieter obliegt es, eventuelle Probleme nach dem Auszug der Vormieter zu beseitigen. Es besteht insofern kein Anspruch des einziehenden Gastes, zu einer bestimmten Uhrzeit die Ferienwohnung zu übernehmen. Sind zumutbare Kompromisse notwendig, so entsteht daraus kein Anspruch auf Preisnachlaß, Ausnahme ist nachweisliches Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters. Preisnachlaß ist eine Ausnahme in allgemein anzuerkennenden, begründeten, dringenden Fällen und dann frei verhandelbar. Bei eventueller Nichtübereinstimmung steht es dem Mieter frei, ohne Inanspruchnahme der Ferienwohnung sofort abzureisen. Als Richtlinie für sein eventuelles Entgegenkommen nach bereits erfolgtem Bezug der Ferienwohnung wird dem Vermieter die Meinung der renommierten Vermittlungsagentur Dr.Edda Ott / Ferienappartements aus Lubkow/ Rügen gelten. Bei nachhaltigem Konflikt wird der Ferienwohnungsvermietungsvertrag mit unmittelbarer Wirkung beendet und der Mieter verlässt die Ferienwohnung, es gilt das Hausrecht des Vermieters.

2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug nach unmittelbarer Vorbelegung nicht vor 16.00 Uhr des Anreisetages möglich.

3. Die Rückgabe der Ferienwohnungen an den Vermieter wird vorgereinigt (Badezimmer, Abwasch, Kühlschrank, Staubsaugen) erwartet und bis spätestens 10.30 Uhr. Spätere Abreise kann mit dem Vermieter vereinbart werden, sofern keine neue Belegung danach erfolgen soll.

4. Die Gäste sind nach allgemeinen Grundsätzen verpflichtet, mit dem Inventar der Ferienwohnung pfleglich und sorgfältig umzugehen, es vor Beschädigung und auch vor Diebstahl zu bewahren (u.a. auf das Verschließen von Türen und Fenstern bei Abwesenheit zu achten und auf die Hereinnahme von Gegenständen aus der Wohnung von der Terrasse). Ist es während des Aufenthaltes in der Ferienwohnung durch Gäste zu einem Schaden gekommen, so ist dieser dem Vermieter unmittelbar anzuzeigen. Sind Versicherungen der Gäste zu informieren, so steht dem Vermieter darüber kurzfristig eine Bestätigung zu und es ist noch während des Aufenthaltes eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gästen/ Mieter und Vermieter über die Regulierung des Schadens anzufertigen.

VI. Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet für die Sorgfalt einer ordentlichen Buchungsabwicklung und für durch ihn zu verantwortende Schäden am Eigentum von Gästen. wobei sich die Haftung des Vermieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Den Gästen obliegt es jedoch dabei, das ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Der Vermieter und beauftragte Personen verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten der Gäste in deren Abwesenheit nicht zu betreten und den Zweitschlüssel nur für dringende Havariefälle zu benutzen. Für die von Gästen eingebrachten Sachen haftet der Vermieter nicht, insbesondere nicht für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten. Für deren sichere Unterbringung ist jeder Gast selbst zuständig.

3. Der Stellplatz für Fahrzeuge der Gäste befindet sich am Gebäude an der öffentlichen Straße, insofern besteht keine Haftung des Vermieters für Schäden an Kraftfahrzeugen, Fahrrädern usw.

VII. Sonstiges

1. Auf dem Grundstück des Vermieters leben Haustiere und Nutztiere. Verschiedene Feriengäste leiden unter Tierhaarallergien. Tiere der Gäste dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Der Vermieter entscheidet, ob ein Tier mitgebracht werden darf, diese Vereinbarung muß bereits bei der Buchungsanfrage verhandelt werden. Falls ein Tier mitgebracht werden darf, so besteht unabhängig von der vorherigen Zustimmung des Vermieters die Haftungspflicht des Gastes für alle durch sein Tier entstandenen Schäden. Gleichfalls ist selbst auf Sauberhaltung und auf gründliche Reinigung am Ende des Aufenthaltes zu achten.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages vorbehalten. Es gilt die bei Buchung zur Kenntnis gelangte Textfassung (Bestandteil der Internetseite www.ruegenurlaub24.de bzw. die ausgehändigte Textfassung bei Buchungsbestätigung.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nistelitz Nr.2, 18528 Zirkow auf Rügen.

3. Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist Bergen auf Rügen. Es gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ferienwohnung-Gastaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine entsprechende gesetzliche Regelung. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.